Prijava boravka stranih turista prilikom posjete i boravka u Banjaluci
Banja Luka City Info

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30. August 2025 | 3 Min. Lesezeit
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Anmeldung von ausländischen Touristen bei Besuch und Aufenthalt in Banja Luka

Kategorien: Orte in Banja Luka, Lifestyle
Unterkunft pomoć zakon

Banja Luka wird von Jahr zu Jahr ein immer beliebteres Reiseziel – sei es für Touristen, die Stadt und Umgebung erkunden möchten, oder für Menschen mit Wurzeln aus dieser Region, die heute eine andere Staatsbürgerschaft haben und Familie oder Freunde besuchen.

Wenn auch Sie planen, unsere Stadt zu besuchen, fragen Sie sich vielleicht: Besteht eine Meldepflicht für den Aufenthalt und wer ist dafür verantwortlich - besonders wenn man nicht im Hotel übernachtet?

Im Folgenden finden Sie einen einfachen und klaren Leitfaden zu den Meldevorschriften für ausländische Staatsangehörige in Banja Luka.


Wer muss den Aufenthalt melden und in welcher Frist?


Wenn Sie aus dem Ausland anreisen und länger als drei Tage in Banja Luka bleiben, gilt laut Gesetz eine Meldepflicht für Ihren Aufenthalt.


Wenn Sie in einem Hotel oder einer registrierten Unterkunft untergebracht sind:

Kein Problem – die Anmeldung übernimmt in der Regel das Hotel oder Ihr Gastgeber.


Wenn Sie bei Verwandten, Freunden oder in einer privaten Unterkunft wohnen:

In diesem Fall ist der Gastgeber (Eigentümer der Unterkunft) gesetzlich verpflichtet, Ihren Aufenthalt innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Ankunft zu melden.


Falls der Gastgeber dies aus irgendeinem Grund nicht erledigt, haben Sie selbst die Möglichkeit (und Pflicht), Ihren Aufenthalt zu melden.


Wo wird der Aufenthalt gemeldet?


Die Anmeldung des Aufenthalts für Touristen oder Besucher unserer Stadt erfolgt bei: Dienst für Ausländerangelegenheiten – Außenstelle Banja Luka,

  • Adresse: Ivana F. Jukića 7/II
  • Öffnungszeiten: werktags von 08:00 bis 16:00

Die Anmeldung kann persönlich erfolgen, in manchen Fällen auch über den Gastgeber. Wir empfehlen, den Reisepass sowie eine Kopie des Einreisestempels oder Einreisedokuments nach Bosnien und Herzegowina mitzubringen.


Was gilt für Personen mit bosnischer Herkunft, aber ausländischem Pass?


Viele Menschen, die ursprünglich aus dieser Region stammen, aber aufgrund von Krieg, wirtschaftlichen oder anderen Gründen ins Ausland gezogen sind und nun eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, sind sich nicht bewusst, dass sie laut Gesetz als Ausländer gelten.

Auch wenn Sie "Ihre Familie" besuchen und bei Eltern, Verwandten oder Freunden wohnen - wenn Sie mit einem ausländischen Pass einreisen, gelten für Sie dieselben Meldepflichten wie für jeden anderen Touristen.


Wer ist zur Meldung des Aufenthalts von Ausländern verpflichtet?


Laut geltender Vorschriften sind zur Meldung verpflichtet:

  • Hotels und juristische Personen, die Unterkünfte anbieten
  • Private Gastgeber, bei denen Sie untergebracht sind
  • Sie selbst - falls der Gastgeber die Meldung nicht rechtzeitig vornimmt
  • Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Studentenwohnheime usw.

Fristen für die Anmeldung von Personen, die nach Banja Luka kommen:

  • 12 Stunden - für Hotels und registrierte Unterkünfte
  • 48 Stunden - bei privater Unterbringung


Was passiert, wenn der Aufenthalt nicht gemeldet wird?


Wenn der Aufenthalt nicht ordnungsgemäß gemeldet wird, kann dies Geldstrafen nach sich ziehen – sowohl für Sie als auch für Ihren Gastgeber.

Außerdem kann es zu Problemen bei der Wiedereinreise in das Land kommen oder bei zukünftigen Anträgen auf Aufenthaltsgenehmigungen.


Fazit


Wenn Sie einen Aufenthalt in Banja Luka planen - selbst wenn Sie nur "die Familie besuchen" - denken Sie daran, dass die Anmeldung des Aufenthalts keine bloße Formalität ist, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.

So vermeiden Sie mögliche Unannehmlichkeiten und genießen einen stressfreien Aufenthalt in der Stadt.


Für alle weiteren Informationen zum Aufenthalt, zur Anmeldung, zum Wohnsitz und zu erforderlichen Dokumenten besuchen Sie die Seite Informationen für ausländische Staatsbürger oder wenden Sie sich direkt an den Dienst für Ausländerangelegenheiten in der Ivana F. Jukića 7/II, werktags von 08:00 bis 16:00 Uhr.

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