Ausländerausweise

Ein Ausländerausweis wird auf Grundlage eines Antrags auf Ausstellung und Ersatz eines Ausländerausweises ausgestellt. Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde am ständigen Wohnsitz des Ausländers (MUP RS, kantonales Innenministerium, Polizei des Bezirks Brčko BiH) auf dem Formular LK-OI-S1 eingereicht.

Mit dem Antrag auf Ausstellung und Ersatz eines Ausländerausweises, Nachweis des genehmigten Daueraufenthalts, Identitätsnachweis des Ausländers mit Nachweis, dass er über 18 Jahre alt ist (Reisedokument) und Der Nachweis über die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr für die Ausstellung eines Ausländerausweises ist beizufügen.

Zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung eines Ausländerausweises anstelle eines fehlenden Ausländerausweises ist der Ausländer verpflichtet, eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung über die Vermisstenanzeige beizufügen Behörde und Nachweis, dass der Ausländerausweis im „Službeni Glasnik“ von Bosnien und Herzegowina für ungültig erklärt wurde.

*Daten stammen von der offiziellen Website des Innenministeriums der Republika Srpska.