Der Taxitransport wird durch Rechtsakte und untergeordnete Rechtsakte geregelt, nämlich: das Gesetz über den Straßentransport der RS, die Entscheidung über den Taxitransport im Gebiet der Stadt Banja Luka und das Regelwerk über technische und betriebliche Bedingungen und Weise der Kennzeichnung von Transportfahrzeugen.
Jedes Taxifahrzeug muss außerdem über ein Kennzeichen verfügen – einen Aufkleber, der in der oberen rechten Ecke der Innenseite der Windschutzscheibe markiert ist, eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr hat und für das laufende Jahr ausgestellt wird.
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