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Aufenthalt von Ausländern

Ausländern können in Bosnien und Herzegowina folgende Aufenthaltsarten gewährt werden:

• Visumaufenthalt (für die im Visum angegebene Zeit).

• Visumfreier Aufenthalt.

• Vorübergehender Aufenthalt (bis zu einem Jahr).

• Ständiger Wohnsitz (auf unbestimmte Zeit).

*Daten stammen von der offiziellen Website des Innenministeriums der Republika Srpska.

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