Er kann die Grenze von Bosnien und Herzegowina ohne Begleitung überqueren, wenn er die beglaubigte Zustimmung seiner Eltern, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Vormunds hat.
Ein Ausländer darf die Grenze von Bosnien und Herzegowina nur dann überschreiten, wenn er die genannten Bedingungen für die Überquerung nicht erfüllt, wenn dies in einem internationalen Abkommen, dessen Vertragspartei Bosnien und Herzegowina ist, oder in einem Beschluss vorgesehen ist des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina.
*Daten stammen von der offiziellen Website des Innenministeriums der Republika Srpska.