Ständiger Wohnsitz

Ein dauerhafter Aufenthalt kann einem Ausländer unter folgenden Bedingungen gewährt werden:

• Auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis muss er/sie sich mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen im Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina aufhalten, bevor er/sie einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis stellt.

• Er verfügt über ausreichende und regelmäßige Mittel zum Lebensunterhalt.

• Er ist krankenversichert.

• Ihm wurde eine angemessene Unterkunft zur Verfügung gestellt.

*Daten stammen von der offiziellen Website des Innenministeriums der Republika Srpska.